So, der Ziegenvirus hat Euch also erwischt. Die ersten Tiere sind ausgesucht und auch für deren Unterkunft und Verpflegung ist sicherlich schon gesorgt. Aber dann geht es an die Bürokratie. Und da gibt es einiges zu beachten.
Sehr anschaulich hat das der Hessische Ziegenzuchtverband in seinem Infoblatt zu den Pflichten eines Ziegenhalters dargestellt. Dieses stellen wir Euch gern als Download zur Verfügung.
Als aller Erstes muss der Betrieb angemeldet werden - egal, ob man nur ein paar Hobby-Ziegen hält oder eine ganze Herde als Profi!
Die Anmeldung der Tierhaltung erfolgt beim örtlichen Veterinäramt.
Kontakt für Waldeck-Frankenberg:
Bürogebäude Fachdienst 8.1
Auf Lülingskreuz 60
34497 Korbach
Tel.: +49 5631 954-800 bzw. DW -802 oder -792
Email: landwirtschaft@landkreis-waldeck-frankenberg.de
www.landwirtschaft-waldeck-frankenberg.de
Der Antrag für eine Registrier-Nummer erfolgt beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld. Den entsprechenden Antrag gibt's hier und als Download.
Nachdem Euer Betrieb erfolgreich angemeldet wurde, bitte die Registrierung bei der Tierseuchenkasse und in der HIT-Liste nicht vergessen!
Dort muss einmal jährlich der Tierbestand gemeldet werden; bei Ab- und Zugängen sind diese nach zu melden. Die Daten dienen der Tierbestandserhebung sowie als Beitragsbemessungsgrundlage.
Kontakt für Hessen:
Die Datenerhebung kann online erfolgen. Bitte die Hinweise zur Meldepflicht beachten!
http://www.hessischetierseuchenkasse.de/02_meldepflicht.html
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Die Datenerhebung erfolgt Online.
Außerdem ist ein Bestandsregister zu führen, auf dem alle Zu- und Abgänge gelistet sind. Dieses Bestandsregister kann jederzeit vom Veterinäramt oder einer anderen zuständigen Behörde angefordert bzw. vor Ort kontrolliert werden. Daher sollte es immer auf dem aktuellen Stand sein.
Zu guter Letzt müssen Eure nun ordnungsgemäß angemeldeten und registrierten Ziegen natürlich auch als solche erkennbar sein. Dazu gibt es die hübschen gelben Ohrmarken...
Infos dazu gibt es beim HVL in Alsfeld in der Viehverkehrsordnung:
https://www.hvl-alsfeld.de/viehverkehrsverordnung/schafeziegen.html
Dort findet Ihr auch den Ohrmarkenkatalog und das Bestellformular sowie weitere nützliche Formulare.
Besonders an Herz legen möchten wir Euch die Vorgaben zur Kennzeichnung der Tiere. Alle Tiere, die älter als 9 Monate sind, müssen mit den neuen, gelben Ohrmarken gekennzeichnet werden. Lediglich Tiere, die bis zum Alter von 12 Monaten geschlachtet werden, dürfen nach wie vor mit den weißen Ohrmarken gekennzeichnet werden.